Pläne & Dokumentation Feuerwehrplan

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Der Feuerwehrplan ist die Einsatzunterlage, mit der die Feuerwehr Ihr Gebäude im Ernstfall in wenigen Minuten erfasst. Die GfB erstellt Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für Objekte in Düsseldorf und ganz NRW, von der Aufnahme vor Ort bis zur Freigabe durch die Brandschutzdienststelle. 

Kurz gesagt

Der Feuerwehrplan ist die Einsatzunterlage für die Feuerwehr, nicht für Ihre Beschäftigten. Gefordert wird er meist über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage.

Pflicht sind Objektinformationen, Übersichtsplan und Geschosspläne. Der Entwurf wird mit der örtlichen Brandschutzdienststelle abgestimmt, geprüft wird mindestens alle zwei Jahre. 

Was ein Feuerwehrplan ist und wofür er gebraucht wird

Ein Feuerwehrplan richtet sich an die Einsatzkräfte, nicht an die Gebäudenutzer. Er liegt an einer vereinbarten Stelle im Objekt bereit, meist am Feuerwehrzugang oder an der Brandmelderzentrale, und wird von der ersteintreffenden Einheit sofort gezogen. Grundlage ist die DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen, Ausgabe 2025-07.

Der Plan beantwortet der Einsatzleitung in den ersten Minuten unter anderem: 

Der Feuerwehrplan auf einen Blick

Norm

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen, Ausgabe 2025-07

Adressat

Einsatzkräfte der Feuerwehr, nicht die Gebäudenutzer

Pflichtteile

Allgemeine Objektinformationen, Übersichtsplan, Geschosspläne

Optional

Umgebungsplan, Sonderpläne, ergänzende textliche Erläuterungen

Format

DIN A3 quer für die Pläne, DIN A4 hoch für den Textteil, Symbole nach DIN 14034-6

Abstimmung

mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle, vor Nutzungsaufnahme

Prüfung

mindestens alle zwei Jahre, bei Änderungen am Objekt sofor

Wann ein Feuerwehrplan gefordert wird und von wem

Ein Feuerwehrplan entsteht in der Praxis selten freiwillig. Meist gibt es einen konkreten Anlass:

Ob und in welchem Umfang Ihr Objekt einen Feuerwehrplan braucht, hängt meist am Brandschutzkonzept. Das klären wir vorab in der Brandschutzberatung. 

Was DIN 14095 inhaltlich verlangt

Ein Feuerwehrplan besteht aus einem schriftlichen und einem grafischen Teil. Die Norm legt fest, was verpflichtend ist und was nur bei Bedarf hinzukommt. 

Allgemeine Objektinformationen

Der Textteil steht voran: Objektbezeichnung und Anschrift, Nutzungsart, Bauart und Geschossigkeit, Zahl der anwesenden Personen, Besonderheiten wie nicht selbstrettungsfähige Personen, Brandschutzeinrichtungen, Gefahrstoffe und Ansprechpartner mit Erreichbarkeit rund um die Uhr. 

Grafischer Teil

Format, Maßstab und Darstellung

An der Darstellung scheitern selbst erstellte Pläne am häufigsten. Vorgesehen sind DIN A4 hoch für den Textteil und DIN A3 quer für Übersichts-, Geschoss- und Sonderpläne. 

Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle

Ein Feuerwehrplan wird nicht einfach erstellt und abgelegt, er wird mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und von ihr akzeptiert. Dieser Schritt wird bei Eigenerstellung am häufigsten unterschätzt.

Die DIN 14095 setzt den Rahmen, viele Feuerwehren haben zusätzlich eigene Gestaltungshinweise. Diese regeln, wie Entwürfe einzureichen sind, wie viele gedruckte Ausfertigungen übergeben werden, wo der Plan im Objekt hinterlegt wird und mit welchem Vorlauf vor Inbetriebnahme die Übergabe erfolgt. Wir fragen das zu Projektbeginn ab und arbeiten Rückmeldungen ein, bis der Plan akzeptiert ist. 

Ein veralteter Feuerwehrplan ist im Einsatz gefährlicher als gar keiner. Zeigt der Plan eine Tür, die zugemauert wurde, führt er den Trupp in die Irre.

Ablauf: So erstellen wir Ihren Feuerwehrplan

Die GfB arbeitet seit 1996 von Düsseldorf aus für Auftraggeber in ganz NRW. Rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen über 620 Kunden, darunter DRK, Caritas, Diakonie, Qiagen, QVC und die K-Plus-Gruppe. 

Auszug aus der verwendeten Symbolik nach DIN 14034-6 und ISO 7010:

Symbol Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
Symbol Rettungsweg für die Feuerwehr
Rettungsweg für die Feuerwehr
Symbol Unterflurhydrant
Unterflurhydrant
Symbol Schlauchanschlussventil
Schlauchanschluss- ventil
Symbol Sprinklerzentrale
Sprinklerzentrale
Symbol Feuerwehr-Bedienfeld
Feuerwehr- Bedienfeld
Symbol Feuerwehr-Anzeigetableau
Feuerwehr- Anzeigetableau
Symbol Brandmelder
Brandmelder
Symbol Druckknopfmelder
Druckknopfmelder
Symbol Feuerlöscher
Feuerlöscher
Symbol Notausgang, Rettungsweg
Notausgang, Rettungsweg
Symbol Notausstieg mit Leiter
Notausstieg mit Leiter

Aktualisierung: Ein veralteter Plan ist schlimmer als keiner

Die Einsatzkräfte verlassen sich auf das, was im Plan steht. Zeigt der Geschossplan eine Tür, die zugemauert wurde, oder fehlt der neue Batteriespeicher im Technikraum, führt der Plan die Einheit in die Irre. Nach DIN 14095 ist der Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu prüfen und unverzüglich fortzuschreiben, sobald sich am Objekt etwas ändert. Dazu zählen: 

Die geänderte Fassung wird erneut abgestimmt, die alten Ausfertigungen werden eingezogen. Sonst kursieren zwei Stände im Objekt. 

Abgrenzung zu Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrlaufkarte und Objektplan

Die vier Plantypen werden regelmäßig verwechselt, haben aber unterschiedliche Adressaten. Wer nur einen davon hat, erfüllt die Forderung meist nicht.

Objekte mit Brandmeldeanlage brauchen in aller Regel Feuerwehrplan und Feuerwehrlaufkarten, im Arbeitsstättenbereich zusätzlich Flucht- und Rettungspläne. Wir erstellen die Unterlagen aus einer Hand, damit Geschossnummerierung und Symbolik zusammenpassen.

Häufige Fragen

Die DIN 14095 verlangt eine fachkundige Person: jemand, der die Norm und die Symbolik nach DIN 14034-6 sicher anwendet, die brandschutztechnischen Einrichtungen richtig einordnet und die Abstimmung mit der Feuerwehr führen kann. Ein selbst gezeichneter Grundriss aus der Hausverwaltung erfüllt das nicht.

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Objekt abhängt. Preisbestimmend sind die Zahl der Geschosse und Planblätter, Größe und Zuschnitt der Flächen, ob verwertbare digitale Grundrisse vorliegen oder vor Ort neu aufgenommen werden muss, die Zahl der Sonderpläne und der Abstimmungsaufwand mit der Dienststelle. Wir nehmen das im Erstgespräch auf und legen ein Festpreisangebot vor. 

Der planerische Teil ist bei üblichen Objekten in wenigen Wochen erledigt, sobald die Aufnahme vor Ort stattgefunden hat. Die Gesamtdauer bestimmt meist die Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, deren Bearbeitungszeit wir nicht steuern können. Steht ein Termin zur Nutzungsaufnahme fest, lösen Sie den Auftrag deshalb besser früh aus. 

Die DIN 14095 sieht eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre vor. Ändert sich vorher etwas am Objekt, etwa durch Umbau, Nutzungsänderung oder erweiterte Brandschutzeinrichtungen, ist der Plan sofort fortzuschreiben. Die neue Fassung wird erneut mit der Feuerwehr abgestimmt, die überholten Ausfertigungen werden eingezogen.

Nein. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 richtet sich an Beschäftigte und Besucher und zeigt aus einem Standort heraus den Weg nach draußen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte, deckt das gesamte Objekt ab und enthält Angaben zu Löschwasser, Aufstellflächen und Gefahrenschwerpunkten. Beide ersetzen einander nicht. 

Ja. Fehlende oder veraltete digitale Grundrisse sind der Normalfall. Wir nehmen das Objekt geschossweise vor Ort auf, gleichen die Unterlagen mit dem Bestand ab und digitalisieren die Grundlagen im Zuge der Planerstellung. Dieser Zusatzaufwand wird im Angebot getrennt ausgewiesen. 

Feuerwehrplan nach DIN 14095 für Ihr Objekt anfragen

Schicken Sie uns die Auflage aus der Baugenehmigung oder den Auszug aus dem Brandschutzkonzept, dann sagen wir Ihnen, welche Planarten Sie brauchen und was die Erstellung kostet. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort, telefonisch unter 0211 7022753 oder per E-Mail an info@gfb-brandschutz.de. 

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Im Ernstfall zählt, was vorher vorbereitet wurde

Wir planen, dokumentieren und schulen so, dass Ihr Gebäude an dem Tag vorbereitet ist, an dem es darauf ankommt. Normgerecht, mit der Feuerwehr abgestimmt, nachweisbar. 

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im Brandschutz tätig