Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte und Werkstätten ( siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1))
Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
• der sichere Umgang mit Feuerlöschern
• der sichere Einsatz von Feuerlöschern bei Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
• die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Beschäftigten
• Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B. spezielle Produktionsabläufe
• betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschanlagen,Wandhydrant mehr dazu bei den Ausbildungsinhalten!