Schulungen
Brandschutzunterweisung ASR 2.2
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefahr dar.
Die Verantwortung für die Beschäftigten,
die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern
eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung
aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs.2 “Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Unfallverhütungsvorschrift: “Grundsätze der Prävention” (BGV/GUV-V A1) §22 Abs.2
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”
weitere Informationen:
Brandschutzunterweisung asr 2.2