Schulungen

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefahr dar.
Wir schulen Sie auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

 

Richtiges Handeln

 


Eine gut geplante und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Brandschutzunterweisung kann im Notfall Leben retten !

Für ein richtiges Handeln Ihrer Beschäftigten ist es wichtig, die Sicherheitseinrichtungen im Betrieb zu kennen und sich damit vertraut zu machen.

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”:

  • der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei Ihren Tätigkeiten sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
  • Die Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall einschließen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.
  • Als Zielgruppe sehen wir alle Mitarbeiter die nicht zum Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
    Gerne unterbreiten wir Ihnen ein für Ihr Unternehmen angepasstes Angebot.

 

Sicherheit für Ihre Mitmenschen

   

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte und Werkstätten ( siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1))

Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:

• der sichere Umgang mit Feuerlöschern
• der sichere Einsatz von Feuerlöschern bei Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
• die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Beschäftigten
• Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B. spezielle Produktionsabläufe
• betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschanlagen, Wandhydrant mehr dazu bei den Ausbildungsinhalten!

 

Richtiges Handeln im Ernstfall

Eine Evakuierungsübung ist eine Übung die zur Hilfe einer Evakuierung eines Gebäudes oder auch Gebietes von Menschen dient. Als Arbeitgeber ist es laut des Arbeitsschutzgesetztes, der Arbeitsstättenverordnung und der Gefahrenstoffverordnung, Ihre Pflicht sicherzustellen, dass im Ernstfall der Arbeitsplatz schnell geräumt werden kann. Was Sie dabei zu beachten haben und wie Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewähren, vermitteln wir Ihnen gerne.

Praxis der Evakuierungsübung:

  • Anbringen des Flucht- und Rettungsplan am richtigen Ort
  • Konkretisieren der Themen Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan
  • Evakuierungsübungen als Probe durchführen
  • Prüfung der Alarmierungen
  • Sicherung der Fluchtwege
  • Prüfung der Kennzeichnungen
  • Gefährdungsbeurteilung

In Kontakt kommen

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