Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan für die Bereiche in Arbeitstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert.
Flucht- und Rettungspläne
können z.B. erforderlich sein:
• bei unübersichtlicher Fluchtwegführung
• bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
• in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung”.
• den Gebäudegrundriss oder Teile davon
• den Verlauf der Fluchtwege
• die Lage der Ersten Hilfe Einrichtungen
• die Lage der Brandschutzeinrichtungen
• die Lage der Sammelstellen
• den Standort des Betrachters.