Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan für die Bereiche in Arbeitstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert.
können z.B. erforderlich sein:
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung”.
Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über: