Eine gut geplante und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Brandschutzunterweisung kann im Notfall Leben retten !
Für ein richtiges Handeln Ihrer Beschäftigten ist es wichtig, die Sicherheitseinrichtungen im Betrieb zu kennen und sich damit vertraut zu machen.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”:
- der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei Ihren Tätigkeiten sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
- Die Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall einschließen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.
- Als Zielgruppe sehen wir alle Mitarbeiter die nicht zum Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein für Ihr Unternehmen angepasstes Angebot.