Brandschutzunterweisung
Eine gut geplante und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Brandschutzunterweisung
kann im Notfall Leben retten !
Für ein richtiges Handeln Ihrer Beschäftigten ist es wichtig, die Sicherheitseinrichtungen im Betrieb
zu kennen und sich damit vertraut zu machen.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”:
– der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei Ihren Tätigkeiten sowie über die Maßnahmen zu
ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches
und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Die Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie
das Verhalten im Gefahrenfall einschließen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.
Als Zielgruppe sehen wir alle Mitarbeiter die nicht zum Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein für Ihr Unternehmen angepasstes Angebot.