Die Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes.
Wie eine korrekte Brandschutzordnung zu erstellen ist, ist in der DIN 14096 festlegt. Sie ist in drei Teile zu untergliedern, die jeweils an unterschiedliche Personenkreise gerichtet ist:
Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch Betriebsfremde. Er ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln (z. B zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung oder zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen).
Teil C gilt für Personen in Betrieb, die mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind ( z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit).
Brandschutzordnung DIN14096 enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes.
Wie eine korrekte Brandschutzordnung zu erstellen ist, ist in der DIN 14096 festgelegt. Sie ist in drei Teile zu untergliedern, die jeweils an unterschiedliche Personenkreise gerichtet ist.
Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch Betriebsfremde. Er ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
• Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten des Betriebes.
• Weiterhin gilt die Brandschutzordnung für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in dem Betrieb aufhalten. Dazu gehören auch auftragsausführende Firmen.
• Die Brandschutzordnung soll dazu beitragen, die Entstehung von Bränden in den Betriebsräumen zu verhindern bzw. deren Auswirkungen und Schäden zu begrenzen.
Sie unterteilt sich in folgende Abschnitte:
• Brandverhütung
• Brandschutzeinrichtungen / Flucht und Rettungswege
• Verhalten bei Bränden
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so können wir Ihnen gerne weiterhelfen.
• Die Brandschutzordnung Teil C sollte in Form von Merkblättern, Broschüren o.ä. hergestellt werden.
• Für den Teil C ist das Format A4, A5 oder A6 nach DIN EN ISO 216 zu verwenden. Für Pläne und Zeichnungen darf auch das Format A3 verwendet werden.
• Schrift und grafische Gestaltung sind freigestellt, der Text muss eindeutig und leicht erfassbar sein.
• Graphische Symbole und Sicherheitszeichen dürfen verwendet werden, sofern diese anderen Regelwerken nicht entgegenstehen (siehe ASR A1.3).
• Es muss sichergestellt sein, dass Teil C stets auf dem aktuellen Stand ist. In Zeitabständen von max. 2 Jahren ist dies zu prüfen.
• Der Inhalt des Teils C wird durch Überschriften in Abschnitte gegliedert, deren Reihenfolge durch die Norm festgelegt wurde. Zusätzliche Überschriften sind nicht zulässig, nichtzutreffende können entfallen.
• Folgende Überschriften können verwendet werden: a) Einleitung b) Brandverhütung c) Meldung und Alarmierungsverlauf d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte e) Löschmaßnahmen f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr g) Nachsorge h) Anhang Die Abschnitte sind mit Text, Zeichnungen usw. entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auszufüllen.