Die Brandschutzordnung Teil B
- Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten des Betriebes.
- Weiterhin gilt die Brandschutzordnung für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in dem Betrieb aufhalten. Dazu gehören auch auftragsausführende Firmen.
- Die Brandschutzordnung soll dazu beitragen, die Entstehung von Bränden in den Betriebsräumen zu verhindern bzw. deren Auswirkungen und Schäden zu begrenzen.
Sie unterteilt sich in folgende Abschnitte:
- Brandverhütung
- Brandschutzeinrichtungen / Flucht und Rettungswege
- Verhalten bei Bränden
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so können wir Ihnen gerne weiterhelfen.