Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
• Erstellung / Fortschreibung der Brandschutzordnung
• Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
• Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen
• Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
• Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
• Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
• Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
• Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
• Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
• Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungpläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
• Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
• Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
• Melden von Mängeln und Maßnahmen, zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
• Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
• Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen ( Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
• Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Stellung in Ihrem Betrieb
Brandschutzbeauftragte sollten vergleichbar mit der betrieblichen Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein.
Sie sollten zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens – schon bei der Planung – rechtzeitig eingebunden werden.